Kurze
Erklärung zur Thematik:
Die Gemeinde Elsdorf im Erftkreis stellt die Gebührenordnung für das
Abwasser um.
Getrennte Berechnung von Schmutzwasser und Regenwasser.
Aus
der Sicht der Gemeinde soll das Dachflächenwasser oder Wasser welches
über eine Versickerungsfläche zB. Garageneinfahrt welches auf
den Grundstücken der Eigentümer versickert, ebenfalls mit
einer Abwassergebühr belastet werden. Es fließt somit nicht in das
öffentliche Kanalnetz !
Des weiteren soll das Wasser welches in Zisternen bevorratet wird und
zB. für die Gartenbewässerung eingesetzt wird
ebenfalls nicht gebührenreduzierend angesetzt werden. Auch
Rasengittersteine die zur Versickerung beitragen, werden nicht
anerkannt.
Im Zuge dessen behauptet die Gemeinde das Zisternen ohne Rigole (
angelegte Versickerungsfläche ) genehmigungspflichtig seien.
Dies ist nicht richtig.
Laut Auskunft bei der Unteren Wasserbehörde sind Zisternen und
Regenauffangbehälter nicht genehmigungspflichtig sofern diese über
keine extra angelegte Versickerungsfläche verfügen.
Überlaufendes Wasser aus der Zisterne darf frei auf dem Grundstück
(ohne Rigole) versickern.
Auch darf dieses Wasser als Überlauf in das Kanalnetz gelangen.
Falls Sie Ihre Zisterne für die Spülung von WC etc. benutzen so muß
dieses beim Gesundheitsamt angemeldet sein und eine Wasseruhr muss ebenfalls als Nachweis verbaut sein.
Sie finden hier in folgenden Links ein vorbildliches Satzungsmaterial, am
Beispiel der Stadt Bonn.
Man könnte dieses eigentlich in Absprache mit der Stadt BONN 1:1 übernehmen.
Entwurf / Antrag auf Änderung der
Gebührensatzung
Link bitte hier klicken
Achtung es handelt sich um ein Office Dokument xxx..doc
Das vorbildliche Regelwerk ( Merkblatt) der Stadt Bonn
Link bitte hier klicken
PDF Dokument !
Die Satzung der Gemeinde Bonn
Link bitte hier klicken
Die aktuellen Steuer und Gebührensätze der stadt Bonn
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Der Kölner Stadt Anzeiger und der Artikel zu uns
und
dem Thema
Link bitte hier klicken
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Ulrich Loehl
Im Schildgen 10
50189 Elsdorf